Willkommen bei 4PAWS in Stadtlohn
- Ihre Hundebetreuung mit Herz-

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

4PAWS Hundepension und Hundetagesstätte



§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension 4PAWS im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension 4PAWS verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension 4PAWS verbleibt.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension 4PAWS eingehend über Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten, informiert.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension 4PAWS und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension 4PAWS gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern 4PAWS eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundepension 4PAWS bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension 4PAWS gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension 4PAWS dem Kunden die Reservierung bestätigt und innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises per Banküberweisung geleistet wurde. Ansonsten ist keine verbindliche Reservierung gewährleistet. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Betreuungsbeginn per Banküberweisung zu zahlen.
(5) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension 4PAWS dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension 4PAWS verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension 4PAWS an den Kunden zu erstatten.
(6) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss eine Woche vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension 4PAWS, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden sofort nach Bestätigung der Hundepension 4PAWS  per Banküberweisung zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension 4PAWS berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen
(1) Die Hundepension 4PAWS ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension 4PAWS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension 4PAWS an Dritte.
(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension 4PAWS allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
(4) Die Preise können von der Hundepension 4PAWS ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension 4PAWS oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension 4PAWS dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension 4PAWS dem in die Hundepension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension 4PAWS, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension hinterlegt.
(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension 4PAWS berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension 4PAWS übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension 4PAWS außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension 4PAWS vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension 4PAWS übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension 4PAWS übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension 4PAWS keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundepension 4PAWS übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(7) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird die Hundepension einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension 4PAWS verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Sollte die Hündin, während Ihrem Aufenthalt in der Pension, läufig werden, so erlauben wir uns, für den Mehraufwand einen Zuschlag von 5,00 € pro Tag, zu berechnen.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension 4PAWS erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet, für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension 4PAWS keine Haftung.
(4) Absolute Stubenreinheit des Hundes ist Pflicht. Für Schäden / schwere Verschmutzungen in den Pensionszimmern durch Urin oder Kot des Hundes, haftet der Hundehalter.
§ 10 Vorzeitige Abholung
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension 4PAWS jederzeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
(2) Bei vorzeitiger Abholung des Hundes erfolgt keine Erstattung oder Minderung der Betreuungskosten.
§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension 4PAWS behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Vertrag  festgelegten Preis in Euro zu zahlen.
(2) Bei Buchung der Hundepension wird direkt nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% des Gesamtbruttopreises fällig, die innerhalb einer Woche, per Banküberweisung, zu zahlen ist. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Betreuungsbeginn, per Banküberweisung, zu zahlen. Bei Buchung der Tagesbetreuung ist der Gesamtbruttopreis nach Vertragsabschluss, per Banküberweisung oder spätestens bei Abgabe des Hundes, in bar oder per Kartenzahlung, zu zahlen. Bei Tagesbetreuung-Abo wird ein monatlich zu zahlender Festpreis je nach Tagen pro Woche bestimmt. Kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Abo-Pausen sind nicht möglich. Bei Neuanfragen eines Abo´s nach Kündigung wird für den ersten Monat ein Ausgleichszuschlag pro Monatsausfall berechnet.
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen.
(4) Bei vorzeitiger Abholung des Hundes, erfolgt keine Erstattung oder Minderung der Betreuungskosten.
(5) Alle Preise enthalten die aktuell gültige Mehrwertsteuer.
§ 13 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgende Stornierungsgebühren pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) bis zum Zeitpunkt 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn 15%,
b) bis zum Zeitpunkt 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn 25%,
c) bis zum Zeitpunkt   7 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50%,
d) bis zum Zeitpunkt   1 Tag vor Aufenthaltsbeginn 75%,
e) danach 100%.
bei Hundetagesbetreuung:
a) bis zum Zeitpunkt 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn 0%,
b) bis zum Zeitpunkt 1 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50%,
c) danach 100%.
§ 14 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur bis zum Hofeingang zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension 4PAWS grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 15 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension 4PAWS behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 16 Ablehnungsrecht
Die Hundepension 4PAWS hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension 4PAWS und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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